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Wälder in Lippe: Betreten verboten | Feuerwehr Augustdorf

Wälder in Lippe: Betreten verboten

Sperrungen im Bereich des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe / Ordnungsbehördliche Verordnungen zur Gefahrenabwehr erlassen

Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebs Wald und Holz NRW hat eine Verordnung erlassen, nach der das Betreten der Wälder bei uns in Lippe aus Sicherheitsgründen verboten ist. Dieses Verbot gilt bis zum 31.01.2018 um 24 Uhr. Die Verordnung kann aber gegebenenfalls noch verlängert und ausgeweitet werden.

Experten müssen jetzt erstmal die Wälder auf Sturmschäden nach dem Orkantief Friederike untersuchen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe rechnen. Die Verordnung gilt auch für die Wälder im Gebiet der Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und der Stadt Bielefeld.

Link zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Gefahrenabwehr

Link zum Regionalforstamt