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Die Feuerwehren


Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch Brände entstehen, ist schon frühzeitig als notwendig erkannt worden. Aber erst die Erkenntnis, dass der Bürger sich nicht nur allein auf die Obrigkeit verlassen sollte, hat zur Bildung der ersten Freiwilligen Feuerwehren geführt. Hauptamtliche Brandbekämpfungsdienste gibt es in sehr großen Städten schon seit rund 250 Jahren.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören die Brandbekämpfung, die Gefahrenabwehr, der Umweltschutz, die Unfall- und Katastrophenhilfe sowie die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Nach dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Städte und Gemeinden den finanziellen Unterhalt der Feuerwehr sicherzustellen.

Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren leisten jährlich bei 155.000 Brandeinsätzen, 490.000 Technische Hilfeleistungen und 10.000.000 Rettungseinsätzen Hilfe. Beachtenswert ist, dass ca. 2/3 aller Einsatzfälle im Bereich Brand und Technische Hilfeleistung ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren geleistet werden. Hier nun ein paar recht eindrucksvolle Zahlen.
 

Jahresbilanz der Feuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen:
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41.500 Brände
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92.000 Technische Hilfeleistungen
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1.353.000 Rettungs- und Krankentransporteinsätze

bewältigt durch:

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8.074 Berufsfeuerwehrmänner und -frauen in 26 Berufsfeuerwehren
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4.940 Werkfeuerwehrmänner und -frauen in 92 Werkfeuerwehren
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83.622 Männer und Frauen in 396 Freiwilligen Feuerwehren
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3.200 Männer und Frauen in 164 Betriebsfeuerwehren

Bei Brandeinsätzen gerettetes Sachvermögen 6,5 Mrd. Euro. Für den Bereich der Technischen Hilfeleistungen und der Rettungseinsätze kann nochmals mit mind. gleichhohen Zahlen gerechnet werden.


Die Freiwillige Feuerwehr Augustdorf


Organisation

In der Freiwilligen Feuerwehr Augustdorf sind Bürger organisiert, die unentgeltlich zu jeder Zeit bereit sind, Schadensfälle zu bekämpfen. Dadurch ist die Feuerwehr in der Lage, schnell mit ausreichend Personal und Gerät an der Einsatzstelle tätig zu werden. Der Dienst in der Feuerwehr Augustdorf ist freiwillig und ehrenamtlich.

Feuerwehren im Kreis Lippe sind keine Vereine. Dieser Eindruck entsteht manchmal, wenn gesellschaftliche Veranstaltungen der Feuerwehren ähnlich wie bei Vereinen ablaufen Die Feuerwehr Augustdorf ist eine Einrichtungen der Gesellschaft. Sie kann nur funktionieren, wenn der Zusammenhalt unter denjenigen, die im Ernstfall die Gefahren beseitigen, gestärkt ist.

Die Führungskräfte werden von den aktiven Feuerwehrangehörigen vorgeschlagen, wodurch sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Führungs- und den Einsatzkräften begründet. Die Führungskräfte werden für sechs Jahre durch den Rat der Gemeinde Augustdorf gewählt.


Aufgaben der Gemeinde

Die Gemeinde Augustdorf hat für den Betrieb der Feuerwehr in dem für die örtlichen Verhältnisse notwendigen Umfang zu sorgen. Sie hat den organisatorischen Rahmen zu schaffen und die Geräte, die Ausrüstung und Fahrzeuge sowie ein Feuerwehrgerätehaus zur Verfügung zu stellen. Eine ausreichende Personalstärke ist vorzuhalten und für die Ausbildung aller Einsatzkräfte ist zu sorgen. Weiterhin müssen noch Löschmittel, Alarmierungseinrichtungen und alle sonstigen für den Einsatz benötigten Mittel bereitgestellt werden.


Aufgaben des Kreises

Der Kreis Lippe hat für überörtlichen Einrichtungen wie die Rettungsleitstelle „Florian Lippe“ und das „Feuerwehr-Ausbildungs-Zentrum“ in Lemgo, sowie für die Durchführung der notwendigen Ausbildung auf überörtlicher Ebene zu sorgen. Zusätzlich hat er für die Bereitstellung von solchen Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen zu sorgen, deren Vorhaltung nur überörtlich sinnvoll sind.


Aufgaben des Landes

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Städte und Gemeinden bei der Durchführung des gesetzlichen Auftrages durch die Schaffung landesweiter Infrastruktur von Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen (Institut der Feuerwehr in Münster) zu unterstützen. Ferner sorgt es durch finanzielle Bezuschussung und sonstige Leistungen dafür, dass Angehörige der Feuerwehr für einsatzbedingte erlittene Schäden entschädigt werden.