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Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 auch in NRW | Feuerwehr Augustdorf

Rauchmelderpflicht ab Januar 2017 auch in NRW

Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar 2017 werden Rauchmelder auch in NRW für alle Wohnungen und Wohnhäuser Pflicht. Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung verlangt ab Jahreswechsel in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren die kleinen Lebensretter. Weitere Melder sollten idealerweise in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer installiert werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist.

Die Rauchmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013. Ab kommendem Jahr müssen die lebensrettenden Geräte auch in Bestandsbauten angebracht werden.

„Rauchwarnmelder bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden“, betont Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Weitere Informationen haben wir Ihnen kurz unter der Kategorie „Ihre Sicherheit / Rauchwarnmelder“beschrieben.

Quelle: Feuerwehrmagazin