Umfangreicher Unfallversicherungsschutz für freiwillige Feuerwehrleute
Mehr als 1,3 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland im freiwilligen Feuerwehrdienst. Sie alle stehen dabei unter dem Schutz der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Bundesländer. 2016 verzeichneten diese 5458 meldepflichtige Arbeitsunfälle von freiwilligen Feuerwehrleuten, das sind 346 weniger als im Vorjahr. Die Unfallzahlen gehen mit einzelnen Schwankungen seit Jahren zurück.
Deutlich angestiegen – um 77 Fälle – ist hingegen 2016 die Zahl der Wegeunfälle: 368 Feuerwehrleute verunglückten auf dem Weg zum Einsatz oder vom Einsatzort nach Hause. Das ist der höchste Stand seit 2010. Für fünf Menschen endete 2016 ein Unfall im Feuerwehrdienst oder auf dem Weg dorthin tödlich. 2110 freiwillige Feuerwehrleute erhielten 2016 erstmals eine Verletztenrente. Das bedeutet: Fast 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle waren so schwer, dass eine Rentenzahlung notwendig wurde. Renten werden in der gesetzlichen Unfallversicherung ab einer Erwerbsminderung von 20 Prozent gezahlt.
„Diese Zahlen zeigen, wie wichtig eine gute Absicherung ist“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. „Wer sich im Dienst der Allgemeinheit in Gefahr begibt, muss die Sicherheit haben, dass er sich im Fall des Falles auf die Unterstützung der Allgemeinheit verlassen kann. Die Absicherung für die ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes geht deshalb sogar über die Absicherung bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten hinaus.“
Abgesehen von den Leistungen, die regulär Beschäftigte aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, sehen die Satzungen der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen individuelle Mehrleistungen für freiwillige Feuerwehrleute vor. Grund dafür ist eine besondere Anerkennung für Personen, die ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Wie genau die Mehrleistungen geregelt sind, legen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der einzelnen Kassen fest.
Dieser umfassende Schutz greift aber nur dann, wenn ein Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Unfall im Dienst zurückgeht und nicht die Folge beispielsweise natürlicher Alterungsprozesse ist. Dr. Joachim Breuer: „Diese Fälle sind selten, sie kommen jedoch vor. Die meisten Bundesländer haben daher inzwischen Härtefallfonds geschaffen, die da helfen können, wo das Gesetz der Unfallversicherung eine klare Grenze setzt. Wir begrüßen diese Fonds, denn sie erbringen Leistungen in einem Bereich, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdecken kann.“
Wie die Auszahlungen aus diesem Fonds organisiert werden, liegt in der Verantwortung der Bundesländer. In einzelnen Ländern kommen die Mittel für diese Unterstützungsleistungen aus dem Landeshaushalt und beziehen alle Feuerwehren ein. In anderen Ländern müssen die Kommunen diese Mittel aufbringen. Im letztgenannten Fall gibt es teilweise Regelungen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich an den Fonds beteiligen oder nicht.
Textquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen