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Bürgerinformationen zum Coronavirus | Feuerwehr Augustdorf

Bürgerinformationen zum Coronavirus

Die Freiwillige Feuerwehr Augustdorf kann an dieser Stelle nur allgemeingültige Informationen und Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus geben.

Aktuelle Informationen für Augustdorf finden Sie hier: Mitteilungen Gemeinde Augustdorf

Zudem stellt der Kreis Lippe Informationen zur aktuellen Situation für alle Lipperinnen und Lipper in einem Live-Ticker bereit.

Mögliche Krankheitszeichen:

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann zu grippeartigen Krankheitszeichen wie Fieber und Husten und Schnupfen führen. Auch über Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Halsschmerzen und Kopfschmerzen wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Die Krankheitssymptome und -verläufe können jedoch stark variieren. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage.

Was tun beim Verdacht einer Infektion?

Für Personen, die vermuten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und Rückkehrer aus Risikogebieten gilt: Wenden Sie sich bei grippeartigen Symptomen zunächst telefonisch an den Hausarzt oder außerhalb der Sprechstunden an die 116117. Zudem hat das Gesundheitsamt Lippe eine Informationshotline unter 05231/62-1100 geschaltet. Die Akteure entscheiden das weitere Vorgehen und auch, ob eine Vorsprache im Diagnosezentrum oder Einweisung in das Klinikum Lippe notwendig ist. Daher ist im Zusammenhang mit dem Coronavirus von Besuchen oder telefonischen Anfragen an das Klinikum abzusehen.

Wann wird ein Testabstrich gemacht?

Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln:

Das Coronavirus wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.

Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.
  • Kinderbetreuung: Ab sofort dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:
    • Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
    • Für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen auch mit weniger als 1.000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind. Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sollen durch die örtlichen Behörden grundsätzlich abgesagt werden.

weitere Maßnahmen: Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus

Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen vom 15. April 2020:

Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens werden vorerst bis zum 3. Mai verlängert. Das haben Bund und Länder am 15. April beschlossen.

Einzelheiten:

  • In der Öffentlichkeit ist zu anderen Menschen als den Angehörigen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich. Nicht erlaubt sind Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen. Ordnungsbehörden und Polizei überwachen die Einhaltung der Regeln. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 verboten.
  • Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, bleiben alle aufgefordert, auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
  • Geöffnet bleiben Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere zentrale Einrichtungen. Dies erfolgt unter gesteigerten Hygiene-Auflagen. Darüber hinaus gilt: Der Zutritt soll gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Unter diesen Auflagen können Bibliotheken und Archive, zoologische und botanische Gärten wieder öffnen.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche können ebenfalls mit den gleichen Auflagen wieder geöffnet werden. Das gilt auch unabhängig von der Verkaufsfläche für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
  • Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben geöffnet. Sie müssen aber zwingend die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachten.
  • Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Es ist jedoch weiterhin möglich, Speisen abzuholen und nach Hause zu nehmen. Auch Lieferdienste tragen weiter Essen aus.
  • In Dienstleistungsbetrieben aus dem Bereich der Körperpflege – wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches – ist körperliche Nähe unvermeidbar. Deshalb sollen diese geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen.
  • Für den Publikumsverkehr geschlossen sind außerdem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus stellen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb ein. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind von den Beschränkungen betroffen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben weiter untersagt.

Alle aktuellen Regelungen und Einschränkungen finden Sie hier.

Maskenpflicht ab dem 27. April 2020:

Weitere Informationen zur Maskenpflicht in NRW finden Sie hier.

Stufenweise Öffnungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie ab dem 11. Mai 2020:

Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Die Landesregierung bezieht alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die regionale Entfaltung in die stufenweise Öffnung ein. Die zentralen Ziele der Strategie bleiben die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Ausbau der Kapazitäten des Gesundheitssystems.

Die Einzelheiten des Nordrhein-Westfalen-Plans finden Sie hier.

Weitere Schritte und zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 30. Mai 2020:

Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.

Alle Einzelheiten finden Sie hier.

Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen ab dem 15. Juni 2020:

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. Eine Übersicht der Neuregelungen sind hier hinterlegt.

Anpassung der Corona-Schutzverordnung ab dem 15. Juli 2020:

Grundregeln gegen neue Infektionen weiter beachten – Spielräume verantwortungsvoll nutzen: Die Landesregierung hat Änderungen für die Corona-Schutzverordnung und die Corona-Einreiseverordnung beschlossen. Weitere Informationen gibt es hier.

 

Weiterführende Informationen und Quellen:

Kreis Lippe

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Landesregierung NRW

Bundesregierung

Robert Koch Institut

Titelbild: Landesregierung NRW/ Freiwillige Feuerwehr Augustdorf