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Jährliche Tauglichkeitsübung für Atemschutzgeräteträger | Feuerwehr Augustdorf

Jährliche Tauglichkeitsübung für Atemschutzgeräteträger

Einsatz unter Atemschutz – das heißt immer große körperliche Anstrengung, oft bis an die Belastungsgrenze.

Eine gute körperliche Fitness ist daher ein Muss für jeden Atemschutzgeräteträger bei der Feuerwehr. Mindestens einmal pro Jahr muss diese in einer Tauglichkeitsübung unter Beweis gestellt werden. Der Bevölkerungsschutz des Kreises Lippe unterhält hierfür eine so genannte Atemschutzübungsstrecke am Feuerwehrausbildungszentrum in Lemgo.

Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Augustdorf stand die Tauglichkeitsübung in der vergangenen Woche auf dem Plan.

Die Übung erfolgt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kompletter Brandschutzausrüstung und unter schwerem Atemschutz mit Vollmaske und Pressluftatmer. Der Durchlauf in der Atemschutzübungsstrecke besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:

Zunächst muss ein Hindernisparcours in Form einer Kriechstrecke absolviert werden. Die Strecke kann stufenweise verdunkelt, vernebelt oder erhitzt werden, um verschiedene Einsatzsituationen nachzubilden. So soll vor allem die Orientierung in dunklen Räumen und die Zusammenarbeit im Atemschutztrupp trainiert und erprobt werden. Auf dem Weg durch den Kriechkäfig müssen verschiedene Hindernisse wie Luken, Leitern, Röhren oder Klapptüren überwunden werden.

Die Kriechstrecke endet in einen Kraftraum. Im direkten Anschluss müssen hier die verbleibenden Ausdauer- und Kraftreserven der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgerufen werden. An insgesamt vier Stationen, einem Fahrrad-Ergometer, einer Endlosleiter, einem Laufband und einem Oberarm-Ergometer, werden die Atemschutzgeräteträger noch einmal mächtig gefordert. Auf jedem Gerät muss eine festgelegte Leistung oder eine bestimmte Distanz absolviert werden, bevor das Gerät gestoppt wird.

   

Die gesamte Übung gilt als erfolgreich bestanden, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kriechstrecke und den Kraftraum mit einer Flaschenfüllung des Pressluftatmers und ohne Pause bewältigen konnten. Zudem wird die Herzfrequenz die gesamte Zeit über aufgezeichnet und darf während der Übung eine persönliche Maximalfrequenz, abhängig vom Alter der Kameradinnen und Kameraden, nicht überschreiten.

Im Ernstfall ist es fundamental wichtig, dass jeder taugliche Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau den körperlichen Belastungen unter schwerem Atemschutz gewachsen ist. Zudem ist es für jeden Einzelnen gut zu wissen, wo die Grenzen der persönlichen Belastung liegen.

Daher ist die jährliche Tauglichkeitsübung in der Atemschutzübungsstrecke auch während der aktuellen Corona-Situation ein fester Pflichttermin im Kalender jeder Feuerwehr. Natürlich wird auch hier auf eine strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geachtet. Beispielsweise stehen zurzeit weder Umkleiden noch Duschen zur Verfügung, es herrscht eine Maskenpflicht, die Gruppengröße wurde angepasst und eine Einbahnstraßen-Regelung in den Gebäuden der Atemschutzübungsstrecke eingerichtet.

 

Bildquelle Kriechstrecke: Bevölkerungsschutz Kreis Lippe