banner banner banner banner banner
Willkommen bei der Feuerwehr Augustdorf
**AUFGEHOBEN**: Abkochempfehlung für Trinkwasser in Teilen von Augustdorf | Feuerwehr Augustdorf

**AUFGEHOBEN**: Abkochempfehlung für Trinkwasser in Teilen von Augustdorf

Update 27.10.2023: Die Gemeindewerke Augustdorf geben Entwarnung! Alle entnommenen Proben weisen keine bakterielle Belastung auf. Das Trinkwasser ist einwandfrei.

 

Die Gemeinde Augustdorf informiert darüber, dass eine mögliche leichte mikrobakterielle Verunreinigung der Trinkwasserversorgung in Bereichen des Gemeindegebietes vorliegen könnte.

Betroffen sind aktuell folgende Straßen:

  • Zuschlag
  • Pivitsheider Straße zwischen Zuschlag und Gfm.-Rommel-Straße
  • Waldstraße zwischen Hausnummern 1 und 45

Für diese Bereiche spricht der Bürgermeister und die Gemeinde daher eine Abkochempfehlung des Trinkwassers aus.

Es handelt sich hierbei um eine Vorsorgemaßnahme, da bei Bauarbeiten im Standort leichte Verunreinigungen in einem Teilbereich festgestellt wurden. Proben wurden bereits entnommen und werden im Laufe des Tages erneut entnommen werden.

Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:

  • Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung und Zähneputzen, keinen Kontakt mit offenen Wunden – hierfür nur abgepacktes Wasser oder abgekochtes Wasser verwenden (nach dem Aufkochen 10 Minuten abkühlen lassen).
  • Zur Körperpflege, zum Händewaschen, Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein Verschlucken ist zu vermeiden. Besondere Vorsicht und eine Kontaktvermeidung gilt bei offenen Wunden.

 

Häufige Fragen:

  • Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
  • Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
  • Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.
  • Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

 

„Ich informiere die Bürgerinnen und Bürger, sobald der Verdacht der Verunreinigung nicht mehr gegeben ist“, so der Bürgermeister.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde Augustdorf unter 05237 9710 0.

 

Text- und Bildquelle: Pressemitteilung der Gemeinde Augustdorf